Fraktion Regelwerk
§1 Allgemein
§1.1 Offizielle Fraktionen müssen bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden und aus mindestens acht Personen bestehen.
Die Fraktionsverwaltung behält sich das Recht vor, eine Fraktion jederzeit administrativ aufzulösen, sollte diese gegen das eingereichte Konzept verstoßen.
§1.2 Gruppierungen dürfen maximal aus vier Personen bestehen. Alle Mitglieder müssen dieselbe Kleidung tragen und Fahrzeuge in derselben Farbe verwenden.
Während einer Aktion dürfen weder das Fahrzeug noch die Kleidung gewechselt werden.
§1.3 Um eine Fraktion zu gründen, muss ein detailliertes Konzept bei der Fraktionsverwaltung eingereicht werden.
Das Konzept sollte Informationen zur Geschichte, Herkunft, Kleidung, Rängen, Gebiet (Hood/Anwesen), Fraktionsfarbe und weiteren relevanten Details enthalten.
§1.4 Sobald die Fraktion offiziell anerkannt ist, beginnt eine 5-tägige Testphase mit einem Aufbauschutz.
Während dieser Zeit darf die Fraktion keine Routen beanspruchen, an Kriegen teilnehmen oder Raids durchführen, zudem sind keine Bündnisse erlaubt.
Sollte die Fraktion negativ auffallen oder mehr als eine Verwarnung erhalten, kann die Fraktion sofort aufgelöst werden.
Der Aufbauschutz kann in Absprache mit der Fraktionsverwaltung verkürzt werden.
§1.5 Stirbt ein Mitglied einer Fraktion oder Gruppierung während einer Situation, darf dieses nicht weiter an der laufenden Aktion teilnehmen.
Ein Verstoß gegen diese Regel führt zu einer Sanktion.
§1.6 Wer eine Fraktion verlässt oder aus dieser ausgeschlossen wird, erhält eine 24-stündige Fraktionssperre. Diese Sperre ist im Discord zu vermerken.
Der Wechsel zwischen zwei legalen Fraktionen ist von dieser Regel ausgenommen.
Während der Sperre darf man sich im Discord der neuen Fraktion nicht erkenntlich machen (z.B. durch das Ändern des Namens oder das Erhalten von Rollen). Ein Verstoß wird mit einer Verwarnung geahndet.
§1.7 Eine sogenannte "dritte Partei" ist nicht erlaubt. Staatsfraktionen sind von dieser Regelung ausgenommen.
§1.8 Das Plündern der Fraktionskasse ist strengstens untersagt und wird mit einem permanenten Bann bestraft.
§1.9 In Crime-Fraktionen dürfen maximal vier Teammitglieder teilnehmen.
§1.10 Gambo-Verhalten ist strengstens untersagt und wird sofort mit einer Fraktionsverwarnung geahndet.
§1.11 Sollte eine Kündigung IC nicht möglich sein, darf der Job nicht ausgenutzt werden. Man muss sich im Support melden.
§1.12 Nach der Auflösung einer Fraktion ist es untersagt, in derselben Konstellation weiter zu agieren oder unter neuem Namen eine ähnliche Fraktion zu gründen.
§1.13 Während einer laufenden Situation ist es untersagt, das Fahrzeug umzufärben oder gegen ein anderes Fahrzeug auszutauschen. Dies gilt sowohl für persönliche Fahrzeuge als auch für Fahrzeuge, die der Fraktion gehören.
§1.14 Es ist untersagt, Fraktionsfahrzeuge ohne einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund zu entwenden.
§2 Staatsfraktionen
§2.1.1 Mitglieder von Staatsfraktionen müssen sich diszipliniert und professionell verhalten sowie der sozialen Stellung entsprechend kleiden.
§2.1.2 Es ist Pflicht, sich an Gesetze und Vorschriften zu halten und diese zu respektieren.
§2.1.3 Korruption ist strengstens verboten
Wenn das eigene Leben auf dem Spiel steht, kann die Regel außer Kraft gesetzt werden, jedoch nicht als allgemeiner Grund für Projekt-Ausschlusse.
§2.1.4 Das Durchsuchen und Fesseln von Personen muss angekündigt werden.
§2.1.5 Eine Schuss Ankündigung gegenüber einer Staatsfraktion gilt nicht automatisch für alle Staatsfraktionen.
§2.1.6 Konflikte sollten IC durch Gespräche gelöst werden, nicht OOC.
§2.1.7 Personen dürfen nur durchsucht werden, wenn sie eine Waffe sichtbar tragen oder einen illegalen Akteneintrag haben.
§2.1.8 Staatsfraktionen sind verpflichtet, das Leben der Bürger zu schützen. Schusswaffen dürfen nur bei akuter Gefahr eingesetzt werden.
§2.2 Police Department
§2.2.1 Das Police Department darf maximal 40 Hafteinheiten pro Person vergeben.
§2.2.2 Es dürfen maximal 20 Beamte gleichzeitig aktiv sein.
§2.2.3 Nur Spezialeinheiten des LSPD (z.B. S.W.A.T.) dürfen schusssichere Helme tragen.
§2.2.4 Das LSPD hat jederzeit das Recht, Straßen-, Fahrzeug- oder Personenkontrollen durchzuführen.
§2.2.5 Cop-Baiting ist verboten und wird mit einer Sanktion geahndet.
§2.2.4 Das LSPD ist verpflichtet, alle Dispatches anzufahren.
Wenn das eigene Leben auf dem Spiel steht, kann die Regel außer Kraft gesetzt werden. Dies aber nur bei keiner möglichen Überlebungschance.
§2.2.5 Das Entnehmen oder Mitführen von Dienstwaffen des LSPD’s durch unbefugte Personen ist nicht gestattet.
§2.3 Medical Department
§2.3.1 Mediziner haben das medizinische Weisungsrecht und bestimmen über die Gesundheit der Personen. Das RP muss entsprechend angepasst werden.
§2.3.2 Weder Staats- noch Crime-Fraktionen dürfen den Medizinern ein Behandlungsverbot erteilen.
§2.3.3 Mediziner dürfen bewusstlose Personen erst nach einer Situation behandeln.
§2.3.4 Das LSMD ist verpflichtet, alle Dispatches anzufahren.
§2.3.5 Mediziner sind in ihrer Dienstzeit unantastbar. Ein Ausnutzen dieser Regelung wird sanktioniert.
§2.3.6 Jeder Mediziner muss eine Ausbildung absolvieren, um aufzusteigen.
§3 Crime
§3.1 Eine Crime-Fraktion darf maximal 25 Mitglieder umfassen, wovon maximal 15 gleichzeitig agieren dürfen.
§3.2 Um einer Crime-Fraktion beitreten zu können, gilt eine Blood-In-Pflicht.
§3.3 Wer eine Crime-Fraktion verlässt, muss sich einem Blood-Out unterziehen. Die Flucht dauert 24 Stunden.
§3.4 Für einen Base-Raid ist ein RP-Hintergrund erforderlich.
§3.5 Jede Fraktion darf maximal eine Administrative Route besitzen. Routen können erkämpft werden.
Nach dem Verlust einer Route gilt eine 7-tägige Sperre.
§3.6 Waffen-Routen dürfen nicht beansprucht werden.
§3.7 Mitglieder einer Crime-Fraktion müssen mindestens drei identische Kleidungsstücke tragen.
Diese müssen mit der Fraktionsverwaltung abgestimmt werden.
Hose, Torso & Maske müssen gleich sein.
§3.8 Bündnisse zwischen zwei Fraktionen müssen administrativ beantragt werden. Jede Fraktion darf nur ein Bündnis haben.
§4 Krieg
§4.1 Kriege dürfen nur zwischen illegalen Fraktionen geführt werden.
§4.2 Um einen Krieg zu beginnen, muss ein klarer Grund vorliegen, der nicht älter als eine Woche ist.
§4.3 Kriege dürfen nur von den zwei ranghöchsten Fraktionsmitgliedern erklärt werden.
§4.4 Jeder Krieg und Friedensvertrag muss der Fraktionsverwaltung vorgelegt werden.
§4.5 Zwischen Kriegserklärung und Kriegsbeginn dürfen die Parteien nicht gegeneinander agieren.
§4.6 Alle Kriegsaktionen müssen IC verlaufen. OOC-Interventionen sind untersagt.
§4.7 Beide Parteien müssen klare Ziele für den Krieg festlegen.
§5 Fraktionsdiscord
§5.1 Jede Fraktion muss einen eigenen Discord-Server besitzen und verwalten. Dennoch muss die Eigentümer Berechtigung an dem Projektleiter übergeben werden!
§5.2 Mindestens zwei Mitglieder der Fraktionsverwaltung müssen auf dem Discord-Server vertreten sein.
§5.3 Die Fraktionsverwaltung benötigt alle Rechte auf dem Discord. Eine Verweigerung führt zu Sanktionen.
§5.4 Bei Schließung einer Fraktion muss die Fraktionsverwaltung informiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
§5.5 Meta-Gaming auf dem Fraktions-Discord ist strengstens untersagt.
§6 Fraktionsverwarnungen
§6.1 Um eine Fraktionsverwarnung zu erhalten, müssen mindestens drei Mitglieder an einem Vorfall beteiligt sein.
§6.2 Jede Fraktion kann bis zu drei Verwarnungen erhalten. Bei der dritten Verwarnung wird die Fraktion aufgelöst.
§6.3 Verwarnungen gelten je nach Schwere des Vergehens für zwei Wochen.
Sie können verlängert oder bei guter Führung verkürzt werden.
§6.4 Um eine Verwarnung einzureichen, müssen ausreichende Beweise vorliegen. Kleinere Streitigkeiten sollten zuerst zwischen den Parteien geklärt werden, bevor die Fraktionsverwaltung eingeschaltet wird.
§7 Neutrale Fraktionen
§7.1 Um eine neutrale Fraktion zu gründen, muss ein Konzept bei der Fraktionsverwaltung eingereicht werden.
§7.2 Die Führungsebene darf nicht korrupt sein.
§7.3 Das Tragen und Benutzen von Waffen ist im Dienst nicht gestattet, außer mit Waffenschein.
§7.4 Dienstkleidung ist während des Dienstes Pflicht.
§7.5 Die Führungsebene (CEO, Co-CEO) darf keiner illegalen Fraktion angehören.